Zum Jahresbeginn 2021 startete die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Die BEG ersetzt die bestehenden Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich.
Die Einzelmaßnahme (BEG EM) ist im Januar 2021 in der Zuschussvariante beim BAFA gestartet.
Die Wohngebäude (BEG WG) (Zuschuss- und Kreditvariante) sowie die BEG EM in der Kreditvariante sind zur Durchführung durch die KfW ab 1. Juli 2021 geplant.
Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen.
Anlagentechnik (außer Heizung)
Gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes, wie beispielsweise einer energieeffizienten raumlufttechnischen Anlage.
Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE)
Der EEE muss zwingend bei folgenden Anträgen eingebunden werden:
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Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
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Anlagentechnik (außer Heizung)
Bei den anderen förderfähigen Maßnahmen ist die Einbindung eines EEE optional.
Sie haben zu den neuen Fördermöglichkeiten noch Fragen?
Wenden Sie sich gerne an mich - Ihrem Energieeffizienz-Experten (HeikoWeyand@gmx.de).