Heiko Weyand Schornsteinfegermeister

Gebäudeenergieberater
Fachberater für Schimmelpilzschäden
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Heiko Weyand
Schornsteinfegermeister
Eulenweg 3
68623 Lampertheim
Deutschland

Telefon:
+49 6206 949866
E-Mail:


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Vertrag 
 
 
 
zwischen
 
 
 
nachstehend Auftragnehmer genannt
 
 
und
 
 
 
nachstehend Kunde genannt
 
 
1.    Der Kunde beauftragt den Auftragnehmer mit der
 
 jährlichen Schornsteinreinigung
 jährlichen Messung an Heizungsanlagen
 jährlichen Wartung von Rauchwarnmeldern
 jährlichen Gashausschau
 
2.    Die Vergütung für die unter Ziffer 1 vereinbarten vom Auftragnehmer durchzuführenden Arbeiten beträgt jährlich                    € zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
 
Die Vergütung ist jeweils 14 Tage nach Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer zur Zahlung fällig.
 
3.    Terminvereinbarung
Über die Termine für die Durchführung der unter Ziffer 1 genannten Arbeiten setzt der Auftragnehmer den Kunden frühzeitig wahlweise per Email, schriftlich, telefonisch oder persönlich in Kenntnis. Terminwünsche des Kunden versucht der Auftragnehmer zu berücksichtigen.
 
4.    Mitwirkungspflichten
Der Kunde sichert dem Auftragnehmer zur Durchführung der Arbeiten ungehinderten und freien Zugang zu den betreffenden Anlagen und Einrichtungen zu.
 
 
 
5.    Datenschutz
Der Auftragnehmer ist berechtigt die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten im Rahmen seiner Tätigkeit zu bearbeiten, verarbeiten oder verarbeiten zu lassen.
Des Weiteren stimmt der Kunde ausdrücklich zu, dass der Auftragnehmer die personenbezogenen Daten des Kunden dazu nutzen darf, um ihm weitere Angebote zukommen zu lassen.
 
6.    Laufzeit des Vertrages
1)      Der Vertrag beginnt mit seiner Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien. Der Vertrag ist auf die Dauer von 2 Jahren befristet und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, falls er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines jeden Vertragsjahres von einem der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird.
2)      Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
3)      Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
 
7.    Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte ein wesentlicher Punkt nicht geregelt sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung herbeizuführen, die dem beabsichtigten Erfolg am Nächsten kommt und die die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.
 
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
 
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
 
 
 
 
 
 
 
Ort, Datum
 
Kunde
 
Auftragnehmer
 

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