Heiko Weyand Schornsteinfegermeister

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Heiko Weyand
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EnEV 2014: Alt-Heizungen müssen raus

3.12.2013


Energieeinsparpotenzial ist längst nicht ausgeschöpft
 
Berlin/Sankt Augustin, 16. Oktober 2013. Am 16. Oktober hat die Bundesregierung die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV) verabschiedet. Die Änderungen betreffen auch veraltete Heizungsanlagen. Öl- und Gasheizkessel, die vor dem 1. Januar 1985 eingebaut wurden, müssen bis zum Jahr 2015 ausgetauscht werden. Wie der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks mitteilt, können sich dadurch direkte Auswirkungen auf über eine halbe Million Haushalte in Deutschland ergeben.
 
Bislang galt die Austauschpflicht für Eigentümer von Öl- und Gas-Hei­zungsanlagen, die vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut wurden. Jetzt sind auch Anlagen betroffen, die im Jahr 2015 30 Jahre alt sind. Unver­ändert gelten allerdings weiterhin folgende Ausnahmen: Nicht betroffen sind Brennwertkessel und Niedertemperaturheizkessel. Auch Hausei­gentümer, die seit mindestens Februar 2002 in Häusern mit nicht mehr als zwei Wohneinheiten wohnen, sind von der neuen Austauschpflicht ihrer Anlagen ausgenommen. Mit über einer halben Million veralteter Anlagen, die in den kommenden Jahren ersetzt und damit an die tech­nische Entwicklung angepasst werden müssen, kommt Bewegung in den stagnierenden Wärmemarkt.
Bereits im September hatte der Bundesverband darauf aufmerksam gemacht, dass die Bundesregierung weitere Anreize schaffen müsse, um den bestehenden Sanierungsstau in deutschen Heizungskellern aufzulösen. Bisherige Förderprogramme haben nach Meinung des Schornsteinfegerhandwerks die politisch vorgegebenen Energieeinsparziele und vor allem die betreffenden Haushalte nicht erreicht. Rund ein Drittel des Energieverbrauchs in Deutschland entfällt auf die Bereiche Heizung und Warmwasserbereitung. „Das Einsparpotenzial durch eine Heizungsmodernisierung ist enorm und längst nicht ausge­
schöpft.“, so der Kommentar des Verbandspräsidenten Hans-Günther Beyerstedt.
Ein weiteres wichtiges Element der Novelle ist die Anhebung der Effizienzanforderungen für Neubauten um einmalig 25 Prozent ab 1. Januar 2016. Bestandsgebäude sind von diesen Verschärfungen ausgenom­men. Zudem wird die Bedeutung des Energieausweises als Informationsinstrument für die Verbraucherinnen und Verbraucher gestärkt.
Das Schornsteinfegerhandwerk erfasst in seiner jährlichen statistischen Erhebung die Altersstruktur der Heizungsanlagen in deutschen Haus­halten, aus der sich Hinweise auf die Modernisierungsrate und damit auf mögliche Energiespareffekte ablesen lassen. Im Jahr 2012 gab es insgesamt über 5,8 Millionen Öl- und mehr als 9,1 Millionen Gasheizungsanlagen in Deutschland. Etwa über 1,2 Millionen der Ölhei­zungen waren älter als 21 Jahre und fast 500.000 älter als 29 Jahre. Der Schornsteinfeger betreute außerdem 1,3 Millionen Gas-Heizkes­sel mit einem Alter von über 21 Jahren. Seit über 29 Jahren in Betrieb waren ca. 400.000 Gas-Heizkessel.